Steuerliche Aspekte des Koalitionsvertrages

Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD hat im Koalitionsvertrag zahlreiche steuerliche Änderungen angekündigt.
Nachfolgend die wichtigsten geplanten Maßnahmen im Überblick:
 
I. Unternehmenssteuern
   • Investitionsbooster:
      Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025–2027.
      Die Details zur Definition von Ausrüstungsinvestitionen stehen noch aus.
   • Körperschaftsteuer:
      Nach Auslaufen des Investitionsboosters soll die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt werden, jährlich um 1 %-Punkt.
   • Steuersenkung für Personengesellschaften:
     Verbesserungen bei den Optionsmodellen (§ 1a KStG) und der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) sind geplant.
     Auch neu gegründete Unternehmen sollen unabhängig von der Rechtsform in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteueroption fallen können.
  • Gewerbesteuer:
    Der Mindesthebesatz soll von 200 % auf 280 % steigen.
  • Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge:
    Einführung einer Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, die Details über Höhe, Anwendungsdauer etc. sind noch offen.
  • Selbstveranlagung:
    Umstellung auf Selbstveranlagung für Körperschaften und Personengesellschaften, auch hier sind die Details noch nicht bekannt.
 
II. Einkommensteuer
  • Entfernungspauschale:
    Die bisher ab dem 21. km gültige, erhöhte Pauschale von 0,38 €/km soll ab 2026 ab dem 1. Kilometer gelten.
    Ob damit auch eine Anhebung der Reisekostenkilometersätze einhergeht, bleibt abzuwarten. 
  • Zusatzverdienst für Rentner:
    Regelaltersrentner sollen bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen, die genaue Umsetzung dieser Neuregelung ist aktuell allerdings noch nicht bekannt.
  • E-Fahrzeuge (BLNP-Grenze):
    Die Höchstgrenze für die Anwendung der Viertelung des Bruttolistenpreises wird von 70.000 € auf 100.000 € angehoben.
  • Überstundenzuschläge:
    Zuschläge für Überstunden sollen steuerfrei werden, allerdings nicht der Grundlohn.
  • Einkommensteuertarif:
    Sukzessive Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen durch Anpassung der Steuerprogression, die Details sind allerdings noch nicht bekannt.
  • Kindergeld/Kinderfreibeträge:
    Die Entlastungswirkung soll angeglichen werden.
  • Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag:
    Der Entlastungsbetrag soll angehoben werden, der Umfang ist aber noch offen.
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale:
    Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960 €.
  • Arbeitstagespauschale:
    Prüfung einer neuen Pauschale zur Zusammenfassung aller Arbeitnehmer-Werbungskosten.
    Ob dann der bisherige Pauschbetrag wegfällt ist noch nicht geklärt.
  • Frühstartrente:
    Für jedes Kind sollen monatlich vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 € in ein steuerfreies Altersvorsorgedepot eingezahlt werden.
    Anschließend kann das Depot privat weiter bespart werden und und die Erträge bis zum Renteneintritt sind dann steuerfrei.
  • Prämien für Arbeitszeitausweitung:
    Zur Schaffung eines Anreizes, wieder mehr Vollzeit statt Teilzeit zu arbeiten, soll eine Steuervergünstigung für Prämien zur Rückkehr in Vollzeit eingeführt werden.
 
III. Umsatzsteuer
  • Gastronomie:
    Ab dem 01.01.2026 soll eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % eingeführt werden.
  • Einfuhrumsatzsteuer:
    Geplante Umstellung auf ein Verrechnungsmodell, die Details sind noch nicht bekannt.
 
IV. Gemeinnützigkeit
  • Freigrenze wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:
    Erhöhung der Freigrenze um 5.000 € von 45.000 € auf 50.000 €.
  • Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts:
    Vereinfachungen und Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke.
  • Mittelverwendung:
    Bis Höchstbetrag von 100.000 € Einnahmen entfällt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung.
 
V. Sonstige Steuern und Maßnahmen
  • Luftverkehrssteuer:
    Rücknahme der von der Ampel beschlossenen Erhöhung.
  • Stromsteuer:
    Geplante Absenkung auf den EU-Mindestsatz, dadurch soll der Strompreis um ca. 5 ct/kWh sinken.
  • Forschungszulage:
    Eine Erhöhung des Fördersatzes und der Bemessungsgrundlage sind geplant.
  • Finanztransaktionssteuer & Globale Mindeststeuer:
    Unterstützung auf europäischer Ebene.
  • Kassenpflicht:
    Abschaffung der Bonpflicht, Einführung einer Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen ab 100.000 € Jahresumsatz ab 2027.
  • KFZ-Steuer für E-Fahrzeuge:
    Die Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge soll bis 2035 verlängert werden.
  • Energetische Sanierung geerbter Immobilien:
    Die steuerliche Absetzbarkeit ist geplant.
 
Alle oben genannten Vorhaben stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der tatsächlichen Regierungsbildung.
Über den weiteren Verlauf und die Umsetzung halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.