Wirtschaftsprüfung

Überregionale Erfahrung prägt unser serviceorientiertes Angebot

Jahrelange Erfahrungen bei der Betreuung von Mandanten verschiedenster Branchen sowie die Leidenschaft bei der Begleitung von Projekten mit internationalem Bezug machen unseren Service zu etwas Besonderem.

Aufgrund der stetig steigenden Anforderungen an die Rechnungslegung, die Transparenz, die Prozesse und das Risikomanagement von Unternehmen, gehen die Prüfungs- und Beratungsleistungen der BFMT Gruppe im Bereich der Wirtschaftsprüfung weit über die klassische Prüfung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschlüssen hinaus. Neben der klassischen Jahresabschlussprüfung bieten wir auch Prüfungen des internen Kontrollsystems (z.B. nach ISAE 3402 an). Für detaillierte Informationen zu diesem Thema klicken Sie hier.

Unsere Schwerpunkte

  • Shape Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen
  • Shape satzungsmäßige und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Shape Sonderprüfungen nach Aktienrecht und anderen Vorschriften
  • Shape Unterschlagungsprüfungen
  • Shape Prüferische Durchsichten
  • Shape Prüfungen nach Kreditwesengesetz (KWG)
  • Shape Prospektprüfungen
  • Shape internationale Rechnungslegung (IFRS, US-GAAP)

Häufige Fragen

FAQ

Bei einer Jahresabschlussprüfung wird der zum Ende des Geschäftsjahres aufzustellende Jahresabschluss und ggf. Lagebericht durch einen Abschlussprüfer geprüft. Hier soll die Einhaltung von Gesetzen, die Einhaltung von Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft werden. Ziel der Jahresabschlussprüfung ist die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Je nach Prüfungsauftrag kann die Vorgehensweise bei einer Jahresabschlussprüfung geringfügig abweichen, jedoch wird im Allgemeinen folgender Ablauf angestrebt:

- Bestellung/Auftragsbestätigung:
Vor Beginn der Abschlussprüfung sollte ein Gesellschafterbeschluss mit der Bestellung zum Jahresabschlussprüfer für das jeweilige Geschäftsjahr vorliegen. Anschließend wird ein Auftragsbestätigungsschreiben durch den Wirtschaftsprüfer angefertigt, in welchem der Prüfungsumfang und andere berufsrechtliche Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dieses Dokument bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Mandanten.

- Vorbereitung:
Um einen Einblick in das Unternehmen und deren Geschäftsprozesse zu bekommen werden vorerst Gespräche mit der Geschäftsführung und den für die Rechnungslegung verantwortlichen Personen geführt. Die Einschätzungen der Unternehmensleitung zum allgemeinen Geschäftsverlauf und zur Unternehmenssituation ermöglichen uns die optimale, individuelle und risikoorientierte Planung der Jahresabschlussprüfung. Im Rahmen einer Vorprüfung werden für die Rechnungslegung relevante Prozesse einer Durchsicht unterzogen. Mit den für die Rechnungslegung verantwortlichen Personen wird anschließend ein genauer Terminplan abgestimmt.

- Saldenbestätigungen:
Im Zuge der ersten Anforderungen werden die offenen Posten-Listen von Debitoren und Kreditoren sowie eine Auflistung aller Banken, Rechtsanwälte und Steuerberater abgefragt. Diese Angaben werden für die Durchführung einer sogenannten Saldenbestätigungsaktion benötigt. Hierfür sollte genügend Vorlauf zur eigentlichen Belegprüfung beachtet werden, da ausreichend Zeit für die Rückantworten eingeplant werden sollte. Im Normalfall 2-3 Wochen vor Belegprüfung.

- Beleganforderung:
Nach Durchsicht des Abschlusses wird eine erste Unterlagenanforderung durch den Wirtschaftsprüfer erstellt. Diese Unterlagen (z.B. Verträge, Ein- und Ausgangsrechnungen usw.) sollten dem Abschlussprüfer bis zum Beginn der Belegprüfung vorliegen, um Verzögerungen im Prüfungsprozess zu vermeiden.

- Belegprüfung:
Die Belegprüfung findet im Normalfall beim Kunden vor Ort statt. Nach Absprache ist es aber möglich eine digitale Prüfung durchzuführen. Im Rahmen der Belegprüfung wird der Abschluss noch einmal detaillierter begutachtet und genauer auf für den Abschluss wesentliche Themen eingegangen. Ziel dieser Prüfung ist es, mögliche Fehler oder Verbesserungspotential im Rechnungswesen aufzudecken.

- Schlussbesprechung:
Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungen wird eine Feststellungsliste erstellt. Diese wird im Abschlussgespräch mit allen Verantwortlichen analysiert. Aus der Feststellungsliste ergeben sich mögliche Umbuchungen und Anpassungen am Jahresabschluss und ggf. Lagebericht.

- Prüfungsbericht:
Nach der Erstellung des finalen Jahresabschlusses und ggf. Lageberichts wird ein erster Entwurf des Prüfungsberichtes durch den Wirtschaftsprüfer erstellt. Nach Durchsicht und Freigabe des Berichtes werden die finalen gedruckten Exemplare verschickt und die Jahresabschlussprüfung kann abgeschlossen werden.

Gemäß § 316 HGB sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) verpflichtet ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Diese Prüfungspflicht gilt ebenfalls für Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen, da diese gemäß § 267 Abs. 3 HGB stets als große Kapitalgesellschaften gelten.

Um eine Einschätzung zum Aufwand und zur Komplexität der Prüfung abzugeben, benötigen wir den Abschluss des zu prüfenden Geschäftsjahres, falls dieser noch nicht erstellt ist, den Abschluss des Vorjahres. Zusätzlich hilft uns eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells einen besseren Einblick in Ihr Unternehmen zu bekommen. Bei Interesse an einer Jahresabschlussprüfung kontaktieren Sie uns gerne!

Unternehmen, die ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen, können sich hieraus Vorteile gegenüber anderen Unternehmen verschaffen. Zum einen kann durch die Wirtschaftsprüfung Verbesserungspotential in den internen Prozessen aufgedeckt werden, was zu effizienteren Abläufen und geringerem Fehlerpotential im Unternehmen führt. Ebenfalls bietet der geprüfte Jahresabschluss dem internen Management eine zuverlässige Zahlenbasis für künftige Entscheidungen. Zum anderen kann durch ein Testat des Wirtschaftsprüfers gegenüber Banken, Investoren und anderen Interessenten ein Nachweis dafür erbracht werden, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Hierdurch können Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen zukünftig steigern.