Eintragung ins Transparenzregister - Fristende 30.06.2022

 

Hiermit möchten wir Sie nochmals auf die Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister aufmerksam machen.
Die Übergangsfristen für die Meldung von juristischen Personen und in öffentlichen Registern eingetragenen Personengesellschaften laufen gem. § 20 Abs. 2 GwG und § 59 Abs. 8 GwG bis zum 30.06.2022.
Das bedeutet alle Unternehmen mit der Rechtsform der AG, GmbH, UG, KG, OHG oder Stiftung sind dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Ausgenommen davon sind somit nur alle Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
 
Wir möchten somit nochmals auf die Pflicht zur Eintragung bis zum 30.06.2022 (bei GmbH & Co KG 31.12.2022) hinweisen.
 
Bei Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung