Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus

Die Corona-Krise stellt viele Ausbildungsbetriebe vor große finanzielle Herausforderungen. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt Ihren Betrieb mit der Ausbildungsprämie (plus), wenn Sie die Anzahl Ihrer Ausbildungsplätze halten oder sogar erhöhen.

Die Ausbildungsprämie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Fällt Ihr Betrieb darunter, können Sie die Prämie erhalten, wenn Folgendes zutrifft: Ihr Betrieb ist in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen, schließt aber dennoch genauso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 ab, wie im Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020. In diesem Fall kann das Unternehmen mit einem einmaligen Zuschuss in Form der Ausbildungsprämie gefördert werden.

Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus, wenn Sie die Anzahl der Ausbildungsplätze in Ihrem Betrieb erhöhen, indem Sie zusätzliche Ausbildungsverträge abschließen. 

Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Berufsausbildungen, die im Betrieb fortgesetzt werden (sogenannte Ausbildungswechsler), können mit den oben genannten Prämien bezuschusst werden – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Beide Zuschüsse, Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus, werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Gehört Ihr Betrieb einem Franchise-Unternehmen an, wird er in der Regel nicht dem Gesamtunternehmensverbund zugerechnet, sondern einzeln bewertet.

Voraussetzungen

Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus erhalten zu können, muss Ihr Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür muss mindestens eines der folgenden Kriterien gelten:

Zahlung von Kurzarbeitergeld

Dem Betrieb wurde seit Januar 2020 wenigstens für einen Zeitraum, der vor dem Ausbildungsbeginn liegt, von der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld gezahlt.

Umsatzrückgang

Der Umsatz Ihres Betriebes ist seit April 2020 gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 entweder in 2 aufeinanderfolgenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen. Bei einem Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 genügt ein Einbruch des Umsatzes seit April 2020 in mindestens einem, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat um 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019.

Wurde Ihr Betrieb nach April 2019 gegründet, kann der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums für 2020 mit dem Durchschnitt der Umsätze der Monate November und Dezember 2019 verglichen werden.

Einschränkung

Ausbildungen werden nicht bezuschusst, wenn die Auszubildenden Ehegatten oder Verwandte ersten Grades der Betriebsinhaberin oder des -inhabers sind. Jedoch werden diese Ausbildungsverhältnisse bei der Berechnung der Anzahl der Ausbildungsplätze berücksichtigt.

 

Frist für den Antrag

Stellen Sie den Antrag spätestens 3 Monate nachdem die Probezeit des begründeten Ausbildungsverhältnisses erfolgreich abgeschlossen wurde.

Höhe der Ausbildungsprämie (plus)

Die konkrete Höhe der Förderung hängt davon ab, wann die Ausbildung begann oder beginnt.

Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 24. Juni 2020 und dem 31. Mai 2021 begonnen haben, beträgt die Ausbildungsprämie 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag, die Ausbildungsprämie plus 3.000 Euro. Förderberechtigt für diesen Zeitraum sind Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten

Begann oder beginnt die Ausbildung ab dem 1. Juni 2021, erhöht sich die Förderung durch die Ausbildungsprämie auf 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag, die der Ausbildungsprämie plus auf 6.000 Euro. Ab diesem Zeitpunkt können auch Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten die entsprechenden Förderungen beantragen.