Neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Wir treten in eine Ära ein, in der Unternehmen mehr Verantwortung für ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft übernehmen müssen. Mit der Einführung der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird dieser Aufruf zur Transparenz und Verantwortlichkeit noch deutlicher.

CSRD: Was ist die CSRD-Berichtspflicht?

Die Richtlinie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive von 2014 (sog. „CSR-Richtlinie“). Ziel der Richtlinie ist es, öffentlich zugängliche und vergleichbare Informationen über die Risiken und Chancen von Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten zur Verfügung zu stellen, Finanzströme hin zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten zu lenken (Sustainable Finance), und somit letztlich den Übergang zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals zu fördern.

CSRD: Wer ist ab wann betroffen?

  • Ab dem Geschäftsjahr 2024: Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die an den geregelten Märkten der EU notiert sind sowie Versicherungen und Banken, die bereits heute der nichtfinanziellen Berichtspflicht unterliegen.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2025: Alle großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung, müssen berichten, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, einen Nettoumsatz von mindestens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2026: KMUs, nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen.

CSRD: Welche formalen Anforderungen gelten für die Veröffentlichung?

Die Nachhaltigkeitsinformationen sind im Lagebericht des Jahresabschlusses und in einem maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen. Wie der gesamte Jahresabschluss müssen auch die Nachhaltigkeitsinformationen von unabhängigen Prüfern gesichtet und bestätigt werden. In der ersten Phase reicht eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) aus.

CSRD: Über welche Inhalte muss berichtet werden?

Es ist die gesamte Wertschöpfungskette sowohl in Richtung Lieferanten als auch Kund:innen einzubeziehen. Über welche Themen berichtet werden muss, legen die Unternehmen mittels einer Wesentlichkeitsanalyse fest. Als Standard ist die Anwendung und Berücksichtigung der neu entwickelten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verpflichtend.

CSRD: Welche Schritte sind notwendig auf dem Weg zu einer CSRD/ESRS konformen Berichterstattung?

  1. Grobkonzept (Dauer: ca. 3 Monate)
    • Workshop Regulatorische Vorgaben: Was wird gesetzlich von uns gefordert?
    • Fit-Gap-Analyse: Welche Vorgaben erfüllen wir schon?
    • Analyse und Auslegung der ESRS: Was muss ergänzt oder neu aufgesetzt werden?
    • Wesentlichkeitsanalyse: Welche Themen sind relevant für unser Unternehmen?
  2. Feinkonzept (Dauer: ca. 3 Monate)
    • Erarbeitung Managementkonzept: Wie beabsichtigen wir die Themen zu steuern?
  3. Implementierung (Dauer: ca. 3 Monate)
    • Analyse und Erweiterung der Berichtsprozesse und IKS: Wie können wir die Daten belastbar und prüfungssicher erheben?

CSRD: Dienstleistungen BFMT

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung von den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Nachhaltigkeitsberichten, als Wirtschaftsprüfer sind wir zudem befähigt, die Prüfung dieser Berichte durchzuführen.

Sie wollen mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei der BFMT oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft beschreiten!